Update nach der Pressekonferenz vom 15. Februar:
Schritt 1: sofort
Der Rat, nicht mehr als 4 Personen zu Hause zu empfangen, erlischt sofort.
Schritt 2: 18. Februar
Ab Freitag, 18. Februar, dürfen alle Standorte in unserem Land wieder bis 1 Uhr morgens öffnen. Das Corona-Ticket (3G) gilt bis zum 25. Februar an allen Stellen, an denen es bereits vorgezeigt werden muss. In der Gastronomie, in Kinos, Museen und Theatern und bei Wettkämpfen im Profisport. Einmal innerhalb dieser Orte ist ein fester Sitzplatz, das Tragen einer Mundschutzkappe und das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern nicht mehr erforderlich. An Standorten mit mehr als 500 Personen ist ein fester Sitzplatz und das Tragen einer Mundkappe beim Umzug weiterhin Pflicht. Die Absonderungsempfehlung nach positivem Test wird auf 5 Tage verkürzt, sofern jemand 24 Stunden lang keine Beschwerden hat.
Schritt 3: 25. Februar
Den letzten Schritt machen wir am Freitag, den 25. Februar. Dann gelten wieder die normalen Öffnungszeiten und wir verabschieden uns von: der Corona-Eintrittskarte (3G) an Orten, an denen sich weniger als 500 Personen drinnen aufhalten, dem obligatorischen 1,5-Meter-Abstand, dem Tragen einer Mundkappe bei Bewegung in der Gastronomie, im Laden, eine maximale Besucherzahl und ein fester Sitzplatz, z. B. in der Gastronomie. Damit öffnen auch die großen Nachtclubs, Diskotheken, Festivals und Events auf unbestimmte Zeit. An Orten in Innenräumen, an denen sich mehr als 500 Menschen versammeln und keinen festen Sitzplatz haben, zum Beispiel in Nachtrestaurants oder auf Festivals, muss jeder ein negatives Testergebnis vorweisen. Um schutzbedürftigen Personen die Möglichkeit zu bieten, sicher zu reisen, bleibt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Flughafen ab dem 25. Februar bestehen.
Update nach der Pressekonferenz vom 25. Januar.
Alle öffentlich zugänglichen Orte im Innen- und Außenbereich sind unter bestimmten Bedingungen von 05:00 bis 22:00 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies gilt für:
* Gastronomie
* Shops
* Kontaktberufe wie Friseure
* Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Kinos und Theater
An einigen Stellen müssen Besucher eine Corona-Eintrittskarte vorzeigen.